Erste Anlaufstelle ist meist die Hausärztin oder der Hausarzt. Diese überweisen Sie dann an eine Fachmedizinerin/einen Fachmediziner. Frauen können auch bei ihrer Gynäkologin oder ihrem Gynäkologen das Thema ansprechen. Bei Männern nehmen Urologen oder Andrologen die entsprechenden Untersuchungen vor. Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten finden Sie auch in reproduktionsmedizinischen Zentren oder Spezialpraxen.
Nach einer ausführlichen Untersuchung entscheiden Sie gemeinsam mit Ihrer Fachärztin/Ihrem Facharzt über die Behandlungsschritte. Das sind die ersten Ansätze.
Der rechtliche Rahmen für die Zulässigkeit von Fortpflanzungstechniken wird in Deutschland maßgeblich durch das Embryonenschutzgesetz und das Transplantationsgesetz bestimmt.