Unterstützung von Bund und Ländern

Das Bundesfamilienministerium möchte erreichen, dass der Wunsch nach einem eigenen Kind für möglichst viele Paare in Erfüllung gehen kann.

Daher stellt der Bund Finanzhilfen für medizinische Kinderwunschbehandlungen bereit. Grundlage hierfür ist die „Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion“. Die Bundesförderung setzt jedoch voraus, dass sich die Bundesländer mit einem eigenen Landesförderprogramm in mindestens der gleichen Höhe wie der Bund beteiligen.