Finanzielle Unterstützung für Paare mit unerfülltem Kinderwunsch jetzt auch in Bremen und im Saarland

Zum 1. Januar 2022 werden sich die Freie Hansestadt Bremen und das Saarland der Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ anschließen. Paare mit unerfülltem Kinderwunsch können dann auch dort einen finanziellen Zuschuss bei der Inanspruchnahme von Kinderwunschbehandlungen erhalten.

Die Bundesinitiative "Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit" gewährt Paaren bei der Erfüllung ihres Kinderwunsches durch künstliche Befruchtung einen finanziellen Zuschuss. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die Bundesländer mit einem eigenen Förderprogramm beteiligen. Mit den Beitritten von Bremen und dem Saarland können nun ungewollt kinderlose Paare in zwölf Bundesländer eine finanzielle Unterstützung erhalten. Sowohl Bremen als auch das Saarland werden von Beginn an aus Landesmitteln auch gleichgeschlechtliche Paare auf ihrem Weg zu einem Wunschkind unterstützen. 

Förderung in Bremen

Der Bund und die Freie Hansestadt Bremen fördern bei heterosexuellen Ehepaaren und heterosexuellen Paaren, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben, Behandlungen der In-vitro-Fertilisation (IVF) und Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) im ersten bis vierten Behandlungszyklus. Dieser umfasst bis zu 50 Prozent des den Paaren nach Abrechnung mit den Krankenkassen beziehungsweise den Beihilfestellen verbleibenden Eigenanteils.

Darüber hinaus können in Bremen gleichgeschlechtliche weibliche oder diverse Lebenspartnerschaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz oder gleichgeschlechtliche weibliche oder diverse Ehepaare und gleichgeschlechtliche weibliche oder diverse Paare, die in einer auf Dauer angelegten nicht ehelichen Lebensgemeinschaft leben, eine Förderung aus Mitteln der Freien Hansestadt Bremen beantragen. Nähere Auskünfte erteilt die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz in Bremen als zuständige Bewilligungsbehörde des Landes

Förderung im Saarland

Der Bund und das Saarland gewähren heterosexuellen Paaren, die sich zur Erfüllung ihres Kinderwunsches einer Behandlung nach Art der In-vitro-Fertilisation (IVF) und Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) unterziehen müssen, ab sofort im ersten bis vierten Behandlungszyklus einen Behandlungskostenzuschuss. Dieser umfasst bis zu 50 Prozent des den Paaren nach Abrechnung mit den Krankenkassen beziehungsweise den Beihilfestellen verbleibenden Eigenanteils.

Das Saarland gewährt auch gleichgeschlechtlichen Paare einen finanziellen Zuschuss aus Landesmitteln. Weitere Informationen zur Förderung im Saarland und zu den Voraussetzungen finden sich auf der Webseite www.saarland.de. Dort können auch die Antragsunterlagen heruntergeladen werden.


Informationsportal Kinderwunsch

Bund und Länder stellen die finanziellen Mittel gemeinsam bereit. Neben Bremen und Saarland beteiligen sich bereits die Bundesländer Bayern, Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen an der Bundesinitiative. Brandenburg ist zum 31.12.21 aufgrund fehlender Landesmittel aus der Initiative ausgestiegen. Je nach Bundesland variieren die Bedingungen und die Höhe der finanziellen Hilfen. Mit dem Förder-Check auf unserer Webseite können Sie schnell und unkompliziert herausfinden, ob sie eine zusätzliche finanzielle Unterstützung in ihrem Bundesland in Anspruch nehmen können.