Zehn Jahre Bundesinitiative „Hilfe bei ungewollter Kinderlosigkeit“

Fast jedes zehnte Paar zwischen 25 und 59 Jahren in Deutschland ist ungewollt kinderlos. Um sich den Wunsch nach Kindern erfüllen zu können, sind diese Paare auf medizinische Hilfe angewiesen. Die Behandlung stellt für die Betroffenen aber nicht nur finanziell, sondern auch körperlich und seelisch eine erhebliche Belastung dar. Vor genau zehn Jahren, am 1. April 2012, hat das Bundesfamilienministerium deshalb die Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ ins Leben gerufen. Ziel der Initiative ist es, Kinderwunschpaare bei der Behandlung finanziell zu unterstützen. Der Bundeszuschuss wird derzeit nur dann gewährt, wenn sich das Bundesland, in dem das Kinderwunschpaar wohnt, durch ein eigenes Förderprogramm beteiligt. Derzeit kooperieren zwölf Bundesländer: Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die Länder Berlin, Bremen, Rheinland-Pfalz und das Saarland unterstützen bereits auch gleichgeschlechtliche Frauenpaare bei Kinderwunschbehandlung mit Landesmitteln. Die Bundesinitiative soll in den nächsten Jahren weiter ausgebaut werden, so dass eine Unterstützung auch unabhängig von Familienstand und sexueller Identität möglich ist.

Außerdem wird das Angebot der begleitenden psychosozialen Beratung verbessert sowie Ursachen und Folgen ungewollter Kinderlosigkeit durch Aufklärung enttabuisiert. Interessierte finden nun auch Podcasts und Videos von und mit Betroffenen und Fachleuten unter der Rubrik Kinderwunschzeit auf dem Info-Portal. Der Förder-Check klärt zudem nach Beantwortung von elf einfachen Fragen, ob die Voraussetzungen für eine finanzielle Förderung der Kinderwunschbehandlung erfüllt sind.