Welche Kosten werden übernommen? Bei der Kinderwunschbehandlung und in der Kryokonservierung?

Dabei geht es ganz konkret um folgende Fragen:

  • Welche Kosten übernehmen die Krankenkassen grundsätzlich?
  • Welche zusätzliche finanzielle Unterstützung gibt es?
  • Sollte ich meine Krankenkasse wechseln, wenn eine andere Krankenkasse sich stärker an den Kosten einer Kinderwunschbehandlung beteiligt?

Welche Kosten übernehmen die Krankenkassen grundsätzlich?

Wenn das Thema Kinderwunschbehandlung für Sie im Raum steht, dann kommen dadurch nicht sofort Kosten auf Sie zu. Denn die Kosten für ein ärztliches Beratungsgespräch im Kinderwunschzentrum und für Untersuchungen zur Ursachenfindung einer Fruchtbarkeitsstörung werden von den Krankenkassen übernommen - also die Kosten des diagnostischen Teils der Kinderwunschbehandlung. In der Regel brauchen Sie nur eine Überweisung in ein Kinderwunschzentrum.

Bevor Sie allerdings mit der Kinderwunschbehandlung starten, sollten Sie mit Ihrer Krankenkasse in Kontakt treten. Damit bestimmte Kosten übernommen werden, muss in der Regel vorher bei der Krankenkasse ein Behandlungs- und Kostenplan eingereicht und genehmigt werden. Wenn Sie die Kinderwunschbehandlung schon vorher beginnen, besteht das Risiko, dass Ihre Krankenkasse die Kostenübernahme im Nachhinein (möglicherweise auch komplett) ablehnt. Ärztinnen und Ärzte in Kinderwunschzentren wissen, wie diese Anträge gestellt werden und begleiten sie Schritt für Schritt mit Formularen und Informationen.

Rechner für die Aufstellung der Kosten für eine Kryokonservierung
© iStock/erdikocak

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei verheirateten Paaren grundsätzlich die Hälfte der Kosten eines genehmigten Behandlungsplans - aber auch dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Bei privaten Krankenkassen ist der jeweilige Versicherungsvertrag maßgeblich und es gilt das sogenannte Verursacherprinzip. Das kann besonders dann etwas komplizierter werden, wenn ein Paar gemischt gesetzlich und privat versichert ist. Detailliertere Informationen zu den Voraussetzungen, Anzahl und Art der bezuschussten Behandlungen finden Sie hier im Informationsportal Kinderwunsch unter „Finanzielle Förderung“.

Die gesetzlichen Krankenkassen haben auch die Möglichkeit, Leistungen anzubieten, die über den gesetzlichen Leistungskatalog hinausgehen (sogenannte Satzungsleistungen). Es könnte also sein, dass Ihre Krankenkasse beispielsweise mehr als den im Leistungskatalog festgelegten Anteil der Kosten übernimmt oder sich an darüberhinausgehenden Versuchen oder Behandlungen finanziell beteiligt. Daher empfehle ich Ihnen, sich bei Ihrer Krankenkasse diesbezüglich zu informieren.

In einer Kinderwunschbehandlung werden Sie vielleicht vor der Entscheidung stehen, ob Sie unbefruchtete Eizellen, befruchtete Eizellen im Vorkernstadium, Embryonen, Spermien oder Hoden- und Ovargewebe für eine spätere Verwendung kryokonservieren, also einfrieren, möchten. In einer normalen Kinderwunschbehandlung werden diese Kosten leider meistens nicht übernommen. Die Kosten hierfür werden aktuell nur dann von den Krankenkassen übernommen, wenn eine keimzellschädigende Therapie erforderlich ist und die Zellen für später aufgehoben werden. Eine keimzellschädigende Therapie ist beispielsweise eine operative Entfernung der Keimdrüsen, eine Strahlentherapie mit zu erwartender Schädigung der Keimdrüsen oder auch die Einnahme von fruchtbarkeitsschädigenden Medikamenten. Diese kommen häufiger in der Krebstherapie zum Einsatz.

Einen Aspekt möchte ich dazu noch ergänzen, der häufig zu Missverständnissen führt: Die Bezuschussung von künstlichen Befruchtungsversuchen bezieht sich bei gesetzlichen Krankenkassen nur auf Versuche mit Frischzellen. Das bedeutet, dass Sie die Kosten für künstliche Befruchtungsversuche mit kryokonservierten Eizellen oder Spermien immer selbst tragen müssen. Das gilt auch dann, wenn Sie die bezuschusste Anzahl an Behandlungsversuchen noch nicht ausgeschöpft haben, und einen Versuch mit kryokonservierten Eizellen oder Spermien „dazwischenschieben“ möchten. Ich erkläre das nochmal an einem Beispiel: Wenn sie im zweiten Zyklus der Stimulation, der von der Krankenkasse bezuschusst wird, 8 Eizellen gewinnen konnten, entwickeln sich vielleicht 3 Embryonen.  Sie möchten sich 1 Embryo einsetzen lassen und 2 kryokonservieren. Obwohl sie sich im bezuschussten Versuch befinden, müssen sie die Kryokonservierung selbst bezahlen und auch den folgenden Kryozyklus. Dieser ist allerdings weniger teuer als ein Zyklus mit Stimulation, da ja keine großen Hormonmengen mehr gebraucht werden, um viele Eizellen reifen zu lassen.

Welche zusätzliche finanzielle Unterstützung gibt es?

Für Menschen in Kinderwunschbehandlungen gibt es neben den Krankenkassen weitere finanzielle Unterstützung. Diese staatliche Förderung kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfallen. Hier im Informationsportal Kinderwunsch können Sie unter dem Menüpunkt „Finanzielle Förderung“ mithilfe des Förder-Checks herausfinden, ob und in welcher Höhe Ihr Bundesland Sie finanziell bei Ihrer Kinderwunschbehandlung unterstützt. Teilweise werden auf Länderebene auch Kinderwunschbehandlungen von gleichgeschlechtlichen Paaren finanziell unterstützt.

Für Regenbogenfamilien gibt es auch Vereine und Beratungsstellen, die sich auf die besonderen rechtlichen Belange dieser Familienkonstellationen spezialisiert haben. Ich möchte Sie ermutigen, sich an solche Beratungsstellen zu wenden. Oft treffen sie dort auf Menschen, die sich schon viele Gedanken gemacht haben, welche Art der Unterstützung Ihnen in Ihrer Situation helfen kann.

Sparschwein und Münzen
© iStock/Anthia Cumming

Sollte ich meine Krankenkasse wechseln, wenn eine andere Krankenkasse sich stärker an den Kosten einer Kinderwunschbehandlung beteiligt?

Die Kosten einer Kinderwunschbehandlung sind in der Regel mit einem hohen Eigenanteil verbunden. Daher ist der Gedanke naheliegend, zu einer Krankenkasse zu wechseln, die möglichst viele Kosten der Kinderwunschbehandlung übernimmt. Sie sollten bei dieser Überlegung jedoch berücksichtigen, welche Kassenleistungen Sie außerhalb der Kinderwunschbehandlung noch in Anspruch nehmen. Wie erwähnt, unterscheiden sich die Krankenkassen in ihrem Angebot an Satzungsleistungen. Bedenken Sie jedoch, dass Satzungsleistungen freiwillige Zusatzleistungen der Krankenversicherungen sind, die jederzeit z.B. aufgrund von Einsparungen wieder eingestellt oder reduziert werden können. Wenn Sie einen Wechsel in Erwägung ziehen, können Sie auf unabhängige Portale zurückgreifen, wie beispielsweise die Stiftung Warentest. Diese Portale vergleichen die Krankenkassen in Bezug auf ihr Leistungsangebot und stellen die Ergebnisse in der Regel zur Verfügung. Manchmal kostet ein Artikel etwas, dafür sichert das prüfende Portal aber zu, dass die Ergebnisse nicht von den getesteten Produktanbietern beeinflusst wurden.

Darüber hinaus können Sie auch mitbedenken, dass es neben dem Leistungsangebot auch andere Qualitätsmerkmale gibt, die eine Krankenkasse auszeichnen: Beispielsweise kann die Erreichbarkeit oder auch das Standortnetz eine Rolle spielen – je nachdem, was Ihnen in Bezug auf Ihre Krankenkasse besonders wichtig ist. Wichtig ist aber in jedem Fall sich vor dem Wechsel zu erkundigen, ob die gewünschte Zusatzleistung dauerhaft angeboten wird oder nur bis zu einer bestimmten Frist oder nur ab einer bestimmten Zugehörigkeitsdauer.

Hier finden Sie die Antworten auf die Leitfragen nochmal in Kurzform:

  • Die Kosten eines Beratungsgespräch im Kinderwunschzentrum und der Untersuchungen zur Ursachenfindung einer Fruchtbarkeitsstörung werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Außerdem wird unter bestimmten Voraussetzungen die Hälfte der Kosten eines genehmigten Behandlungsplans für eine festgelegte Anzahl von Behandlungen übernommen.
  • Es bestehen zusätzliche finanzielle Förderangebote, die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Hier kann Ihnen der Förder-Check im Informationsportal Kinderwunsch helfen, einen schnellen Überblick zu bekommen.
  • Krankenkassen können sich nicht nur in Bezug auf die Kinderwunschbehandlung in ihren Satzungsleistungen unterscheiden. Ein Wechsel kann sich für Sie rechnen. Überlegen Sie, was Ihnen bei Ihrer Krankenkasse sonst noch wichtig ist. Unabhängige Vergleichsportale können Ihnen bei der Entscheidung helfen.

Die Frage der Kostenübernahme einer Kinderwunschbehandlung ist für viele ein wichtiges Thema. Viele Betroffene fühlen sich im ersten Moment überfordert. Sich in diesem Informationsdschungel zurechtzufinden ist nicht leicht, aber es gibt verschiedene Portale, die Ihnen dabei helfen, sich zu orientieren. Außerdem lohnt es sich, sie bei der eigenen Krankenkasse diesbezüglich direkt zu informieren.

Autorin: Sally Schulze

Sally Schulze ist Diplom-Psychologin, approbierte Psychotherapeutin und zertifizierte BKiD-Kinderwunschberaterin.